Ein potenzieller Investor möchte, dass Geschäftsgeheimnisse offenbart werden? Mit einer Vertraulichkeitsvereinbarung können Startups sensible Informationen und Daten herausgeben, und sie dennoch schützen.

Ob Pilotprojekt oder Investment-Angebot – früher oder später kommen Jungunternehmende in die Situation, unternehmensinterne Daten offenbaren zu müssen. Das ist aber stets auch mit dem Risiko verbunden, dass die geteilten Informationen nicht vertraulich behandelt werden. Dem entgegen wirkt eine Vertraulichkeitsvereinbarung – auch Non-Disclosure Agreement oder kurz NDA genannt.  Heute sind NDAs aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Und dennoch sind sie für Viele juristisches Neuland.

Dominique Mattman und Dorian Loosli von der Kanzlei Wenger Vieli AG erklären Non Disclosure Agreements für Startups.

Was sind Non-Disclosure Agreements?

Meist informiert sich ein potenzieller Investor oder Geschäftspartner vor Abschluss eines Investments- oder Zusammenarbeitsvertrages über das betreffende Startup und dessen Geschäftstätigkeit. Nicht selten wird dafür Einblick in sensible und schützenswerte Daten verlangt. Um Businessidee und Entwicklung des Startups nicht zu gefährden, kann ein NDA vereinbart werden. Non-Disclosure Agreements sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Parteien, die den Schutz von Geschäftsgeheimnissen bezwecken. Sie sollen verhindern, dass die ausgetauschten Informationen öffentlich gemacht oder für eine konkurrenzierende Tätigkeit selbst genutzt werden. 

Grundsätzlich gilt es, den Abschluss eines NDA vorgängig immer sorgfältig zu prüfen. Denn nicht in allen Situationen sind sie notwendig oder sinnvoll. Häufig sind beispielsweise professionelle Investoren (z.B. Venture Capital Fonds) in Finanzierungsrunden nicht gewillt, ein NDA zu unterzeichnen. 

Was beinhalten Non-Disclosure Agreements?

Zunächst wird im NDA definiert, welche Informationen «vertraulich» zu behandeln sind und wie sich diese identifizieren lassen. Zudem sollte die Vereinbarung regeln, welche Personen innerhalb eines Unternehmens Zugang zu den ausgetauschten Daten haben. Oft ist es auch empfehlenswert, die Geheimhaltungsverpflichtung über eine Konventionalstrafe abzusichern. Denn sie schreckt nicht nur ab, sondern erleichtert auch die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Falle einer Vertragsverletzung. Um die eigene Businessidee zu schützen, sollte zudem ein vertragliches Konkurrenz- und Abwerbeverbot vereinbart werden. 

Auf was ist bei Non-Disclosure Agreements zu achten?

Im digitalen Zeitalter finden sich im Internet zahlreiche Vorlagen von Non-Disclosure Agreements. Auch grosse Unternehmen verlangen vor allfälligen Vertragsverhandlungen von Startups oft die Unterzeichnung von Vertraulichkeitsvereinbarungen. Allerdings ist zu beachten, dass manche NDAs auch atypische Klauseln oder unpassende Konditionen enthalten können. Besonders sorgfältig sollten Bestimmungen geprüft werden, welche die Berechtigung oder das Eigentum an Immaterialgüterrechten (etwa Namen, Marken oder Designs) oder Entwicklungen zwischen den Parteien regeln. Aufgrund der Komplexität empfiehlt sich deshalb die Prüfung von NDAs durch erfahrene Spezialisten.

Dominique Mattmann und Dorian Loosli

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Ein potenzieller Investor möchte, dass Geschäftsgeheimnisse offenbart werden? Mit einer Vertraulichkeitsvereinbarung können Startups sensible Informationen und Daten herausgeben, und sie dennoch schützen.

Ob Pilotprojekt oder Investment-Angebot – früher oder später kommen Jungunternehmende in die Situation, unternehmensinterne Daten offenbaren zu müssen. Das ist aber stets auch mit dem Risiko verbunden, dass die geteilten Informationen nicht vertraulich behandelt werden. Dem entgegen wirkt eine Vertraulichkeitsvereinbarung – auch Non-Disclosure Agreement oder kurz NDA genannt.  Heute sind NDAs aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Und dennoch sind sie für Viele juristisches Neuland.

Dominique Mattman und Dorian Loosli von der Kanzlei Wenger Vieli AG erklären Non Disclosure Agreements für Startups.

Was sind Non-Disclosure Agreements?

Meist informiert sich ein potenzieller Investor oder Geschäftspartner vor Abschluss eines Investments- oder Zusammenarbeitsvertrages über das betreffende Startup und dessen Geschäftstätigkeit. Nicht selten wird dafür Einblick in sensible und schützenswerte Daten verlangt. Um Businessidee und Entwicklung des Startups nicht zu gefährden, kann ein NDA vereinbart werden. Non-Disclosure Agreements sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Parteien, die den Schutz von Geschäftsgeheimnissen bezwecken. Sie sollen verhindern, dass die ausgetauschten Informationen öffentlich gemacht oder für eine konkurrenzierende Tätigkeit selbst genutzt werden. 

Grundsätzlich gilt es, den Abschluss eines NDA vorgängig immer sorgfältig zu prüfen. Denn nicht in allen Situationen sind sie notwendig oder sinnvoll. Häufig sind beispielsweise professionelle Investoren (z.B. Venture Capital Fonds) in Finanzierungsrunden nicht gewillt, ein NDA zu unterzeichnen. 

Was beinhalten Non-Disclosure Agreements?

Zunächst wird im NDA definiert, welche Informationen «vertraulich» zu behandeln sind und wie sich diese identifizieren lassen. Zudem sollte die Vereinbarung regeln, welche Personen innerhalb eines Unternehmens Zugang zu den ausgetauschten Daten haben. Oft ist es auch empfehlenswert, die Geheimhaltungsverpflichtung über eine Konventionalstrafe abzusichern. Denn sie schreckt nicht nur ab, sondern erleichtert auch die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Falle einer Vertragsverletzung. Um die eigene Businessidee zu schützen, sollte zudem ein vertragliches Konkurrenz- und Abwerbeverbot vereinbart werden. 

Auf was ist bei Non-Disclosure Agreements zu achten?

Im digitalen Zeitalter finden sich im Internet zahlreiche Vorlagen von Non-Disclosure Agreements. Auch grosse Unternehmen verlangen vor allfälligen Vertragsverhandlungen von Startups oft die Unterzeichnung von Vertraulichkeitsvereinbarungen. Allerdings ist zu beachten, dass manche NDAs auch atypische Klauseln oder unpassende Konditionen enthalten können. Besonders sorgfältig sollten Bestimmungen geprüft werden, welche die Berechtigung oder das Eigentum an Immaterialgüterrechten (etwa Namen, Marken oder Designs) oder Entwicklungen zwischen den Parteien regeln. Aufgrund der Komplexität empfiehlt sich deshalb die Prüfung von NDAs durch erfahrene Spezialisten.

Dominique Mattmann und Dorian Loosli

Dominique Mattmann und Dorian Loosli