Wie mache ich mich selbstständig?

Was sich erstmals als ein überforderndes Unterfangen präsentiert, ist oft gar nicht so schwierig, wenn man systematisch vorgeht. In diesem Artikel zeigen wir, welche drei Schritte erforderlich sind, wenn man sich selbstständig machen möchte.

Autorin: Marion Meyer

Die Gründungsidee fixieren

Jedes Unternehmen beginnt mit einer Idee – sei es einem konkreten Produkt oder einer Vision. Doch um ein Unternehmen zu führen, kommen um die Idee herum noch ganz viele andere Aspekte hinzu. Daher ist es am besten, die eigene Gründungsidee nicht nur im Kopf zu träumen, sondern in einem so genannten Businessplan zu fixieren. Ein Businessplan hilft, Klarheit in die eigenen Vorstellungen zu bekommen – sowohl für einen einzelnen Gründer als auch für ein Gründungsteam.

Durch das Verschriftlichen werden Lücken im Gesamtkonzept oder bei mehreren Gründern auch verschiedene Vorstellungen deutlich, die so noch vor der eigentlichen Gründung behoben werden können.

Durch den Businessplan wird ersichtlich, was genau das Produkt oder die Dienstleistung sein soll, welche Zielgruppen mit dem Produkt angesprochen werden können (Nein, es sind nie einfach alle Menschen), welcher Kapitalbedarf für Material, Raummiete und Personal zum Gründungszeitpunkt sowie das Marketingbudget besteht, welche Aufgaben und Kompetenzen erforderlich sind, welche Risiken durch das Produkt, die Zielgruppe, die Konkurrenz, die Branche oder gesellschaftliche Entwicklungen drohen und wie sich das Unternehmen entwickeln kann.

Die Rechtsform festlegen

Will man sich nun tatsächlich selbstständig machen und die Gründungsidee steht bereits ganz konkret fest, ist der nächste Schritt die Wahl der Rechtsform. Diese hängt von

  • der Anzahl der Gründungsmitglieder
  • den abzusichernden Haftungsrisiken und
  • dem Jahresumsatz ab.

Es gibt nicht die eine richtige Rechtsform für ein Unternehmen. Hier die häufigsten Rechtsformen:

Einzelfirma

Die Einzelfirma ist vor allem für eine Einzelperson geeignet, die alleine gründet.

Die Gründungskosten und -formalien sind minimal. Erst ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF und bei einem kaufmännisch geführten Gewerbe ist der Eintrag ins Handelsregister ab 120 CHF obligatorisch.

Der Firmenname muss den Namen des Gründers enthalten, kann aber darüber hinaus auch weitere Begriffe oder Fantasiewörter umfassen. Mit der Eintragung ins Handelsregister wird der Firmenname geschützt.

Ein fixes Grundkapital ist nicht erforderlich.

Auch Mehrwertsteuer muss erst ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF erhoben werden.

Gründer von Einzelunternehmen gelten als selbstständig und müssen sich selbst um ihre Sozialversicherung kümmern.

Bei einem Einzelunternehmen haftet der Inhaber unbeschränkt.

Bis zu einem Umsatz von 500.000 CHF muss mindestens eine Buchhaltung geführt werden. Beträgt der Umsatz mehr als 500.00 CHF müssen sowohl eine Buchhaltung als auch eine Rechnungslegung erfolgen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Das Hauptziel einer GmbH ist die kontrollierbare Haftung, die sich nur auf das Stammkapitel beläuft.

Für die Gründung einer GmbH werden 20.000 CHF Grundkapital benötigt, das so genannte Stammkapitel. Es ist auch möglich, Sachgegenstände anstelle von Geldwerten einzubringen.

Eine GmbH kann auch von einer Person gegründet werden.

Die Eintragung im Handelsregister ist mit 600 CHF obligatorisch.

Der Firmenname muss den Zusatz „GmbH“ enthalten, die Namen der Gründer müssen nicht enthalten sein.

Eine GmbH benötigt Statuten. Darin müssen mindestens Rechtsform, Ziel des Unternehmens, Sitz, Gesellschaftskapital und Anteile der Gesellschafter beschrieben werden.

Eine GmbH muss eine Buchhaltung und eine Rechnungslegung erbringen.

Die Kosten für eine Gründung sind höher als bei einem Einzelunternehmen. So fallen Kosten für eine Beratung zu den Gründungsmodalitäten mit 600 bis 2.000 CHF und Notariatskosten zwischen 700 und 2.000 CHF an.

Auch die Besteuerung ist höher als bei einem Einzelunternehmen, weil sowohl der Gewinn und das Kapital der GmbH besteuert werden, und auch jeder Gesellschafter Vermögenssteuer auf seine Anteile und Einkommenssteuer auf Gewinnverteilung (Dividende) zahlt (Doppelbesteuerung).

Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft wird vor allem bei höherem Kapitalbedarf gewählt.

Bei der Aktiengesellschaft werden privates und geschäftliches Vermögen getrennt. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Aktienkapital.

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein Mindestkapital von 100.000 CHF erforderlich. Davon muss mindestens die Hälfte bei der Gründung einbezahlt werden. Die Einbringung von Sachwerten ist möglich.

Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist durch einen Aktionär möglich.

Bei einer Aktiengesellschaft gibt es mindestens die Organe Generalversammlung und Verwaltungsrat mit mindestens einem Mitglied, außerdem meist noch die unabhängige Revisionsstelle zur jährlichen Prüfung der Buchhaltung inklusive Bericht.

Auch die Aktiengesellschaft benötigt Statuten.

Auch hier ist die Eintragung im Handelsregister mit 600 CHF obligatorisch.

Wie bei der GmbH sind die Buchhaltung und Rechnungslegung verpflichtend.

Die Doppelbesteuerung ist ähnlich wie bei der GmbH.

Durch Protokolle, Geschäftsberichte, Generalversammlungen etc. ergeben sich recht hohe Verwaltungskosten.

Bei einer AG sind die Gründungskosten noch höher als bei einer GmbH. Hier ist für eine Beratung zu den Gründungsmodalitäten mit 1.000 bis 4.000 CHF und die Notariatskosten für die Gründungsakte und die Aktienzertifikate von 800 und 2.500 CHF zu rechnen.

Auch bei der AG greift die Doppelbesteuerung: Für das Aktienkapital zahlt die Gesellschaft Kapitalsteuern und die Aktien der Aktionäre sind als Privatvermögen ebenfalls steuerpflichtig.

Treuhänder und Rechtsanwalt suchen

Die wichtigsten Ansprechpartner rund um die Unternehmensformalien – vor allem bei Fragen zur Besteuerung und zur rechtlichen Absicherung – sind der Treuhänder und der Rechtsanwalt. Beide sind ausgewiesene Experten in ihrem Metier und können so schnell und zielgenau bei der Problemlösung unterstützen. Beide unterliegen der beruflichen Schweigepflicht. Kontinuierlich wird sicherlich der Kontakt zum Treuhänder häufiger sein. Es ist aber bei beiden wichtig, dass zwischen Gründer und Treuhänder bzw. Rechtsanwalt eine vertrauensvolle Beziehung besteht.

Natalie Plöschberger

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Wie mache ich mich selbstständig?

Was sich erstmals als ein überforderndes Unterfangen präsentiert, ist oft gar nicht so schwierig, wenn man systematisch vorgeht. In diesem Artikel zeigen wir, welche drei Schritte erforderlich sind, wenn man sich selbstständig machen möchte.

Autorin: Marion Meyer

Die Gründungsidee fixieren

Jedes Unternehmen beginnt mit einer Idee – sei es einem konkreten Produkt oder einer Vision. Doch um ein Unternehmen zu führen, kommen um die Idee herum noch ganz viele andere Aspekte hinzu. Daher ist es am besten, die eigene Gründungsidee nicht nur im Kopf zu träumen, sondern in einem so genannten Businessplan zu fixieren. Ein Businessplan hilft, Klarheit in die eigenen Vorstellungen zu bekommen – sowohl für einen einzelnen Gründer als auch für ein Gründungsteam.

Durch das Verschriftlichen werden Lücken im Gesamtkonzept oder bei mehreren Gründern auch verschiedene Vorstellungen deutlich, die so noch vor der eigentlichen Gründung behoben werden können.

Durch den Businessplan wird ersichtlich, was genau das Produkt oder die Dienstleistung sein soll, welche Zielgruppen mit dem Produkt angesprochen werden können (Nein, es sind nie einfach alle Menschen), welcher Kapitalbedarf für Material, Raummiete und Personal zum Gründungszeitpunkt sowie das Marketingbudget besteht, welche Aufgaben und Kompetenzen erforderlich sind, welche Risiken durch das Produkt, die Zielgruppe, die Konkurrenz, die Branche oder gesellschaftliche Entwicklungen drohen und wie sich das Unternehmen entwickeln kann.

Die Rechtsform festlegen

Will man sich nun tatsächlich selbstständig machen und die Gründungsidee steht bereits ganz konkret fest, ist der nächste Schritt die Wahl der Rechtsform. Diese hängt von

  • der Anzahl der Gründungsmitglieder
  • den abzusichernden Haftungsrisiken und
  • dem Jahresumsatz ab.

Es gibt nicht die eine richtige Rechtsform für ein Unternehmen. Hier die häufigsten Rechtsformen:

Einzelfirma

Die Einzelfirma ist vor allem für eine Einzelperson geeignet, die alleine gründet.

Die Gründungskosten und -formalien sind minimal. Erst ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF und bei einem kaufmännisch geführten Gewerbe ist der Eintrag ins Handelsregister ab 120 CHF obligatorisch.

Der Firmenname muss den Namen des Gründers enthalten, kann aber darüber hinaus auch weitere Begriffe oder Fantasiewörter umfassen. Mit der Eintragung ins Handelsregister wird der Firmenname geschützt.

Ein fixes Grundkapital ist nicht erforderlich.

Auch Mehrwertsteuer muss erst ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF erhoben werden.

Gründer von Einzelunternehmen gelten als selbstständig und müssen sich selbst um ihre Sozialversicherung kümmern.

Bei einem Einzelunternehmen haftet der Inhaber unbeschränkt.

Bis zu einem Umsatz von 500.000 CHF muss mindestens eine Buchhaltung geführt werden. Beträgt der Umsatz mehr als 500.00 CHF müssen sowohl eine Buchhaltung als auch eine Rechnungslegung erfolgen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Das Hauptziel einer GmbH ist die kontrollierbare Haftung, die sich nur auf das Stammkapitel beläuft.

Für die Gründung einer GmbH werden 20.000 CHF Grundkapital benötigt, das so genannte Stammkapitel. Es ist auch möglich, Sachgegenstände anstelle von Geldwerten einzubringen.

Eine GmbH kann auch von einer Person gegründet werden.

Die Eintragung im Handelsregister ist mit 600 CHF obligatorisch.

Der Firmenname muss den Zusatz „GmbH“ enthalten, die Namen der Gründer müssen nicht enthalten sein.

Eine GmbH benötigt Statuten. Darin müssen mindestens Rechtsform, Ziel des Unternehmens, Sitz, Gesellschaftskapital und Anteile der Gesellschafter beschrieben werden.

Eine GmbH muss eine Buchhaltung und eine Rechnungslegung erbringen.

Die Kosten für eine Gründung sind höher als bei einem Einzelunternehmen. So fallen Kosten für eine Beratung zu den Gründungsmodalitäten mit 600 bis 2.000 CHF und Notariatskosten zwischen 700 und 2.000 CHF an.

Auch die Besteuerung ist höher als bei einem Einzelunternehmen, weil sowohl der Gewinn und das Kapital der GmbH besteuert werden, und auch jeder Gesellschafter Vermögenssteuer auf seine Anteile und Einkommenssteuer auf Gewinnverteilung (Dividende) zahlt (Doppelbesteuerung).

Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft wird vor allem bei höherem Kapitalbedarf gewählt.

Bei der Aktiengesellschaft werden privates und geschäftliches Vermögen getrennt. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Aktienkapital.

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein Mindestkapital von 100.000 CHF erforderlich. Davon muss mindestens die Hälfte bei der Gründung einbezahlt werden. Die Einbringung von Sachwerten ist möglich.

Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist durch einen Aktionär möglich.

Bei einer Aktiengesellschaft gibt es mindestens die Organe Generalversammlung und Verwaltungsrat mit mindestens einem Mitglied, außerdem meist noch die unabhängige Revisionsstelle zur jährlichen Prüfung der Buchhaltung inklusive Bericht.

Auch die Aktiengesellschaft benötigt Statuten.

Auch hier ist die Eintragung im Handelsregister mit 600 CHF obligatorisch.

Wie bei der GmbH sind die Buchhaltung und Rechnungslegung verpflichtend.

Die Doppelbesteuerung ist ähnlich wie bei der GmbH.

Durch Protokolle, Geschäftsberichte, Generalversammlungen etc. ergeben sich recht hohe Verwaltungskosten.

Bei einer AG sind die Gründungskosten noch höher als bei einer GmbH. Hier ist für eine Beratung zu den Gründungsmodalitäten mit 1.000 bis 4.000 CHF und die Notariatskosten für die Gründungsakte und die Aktienzertifikate von 800 und 2.500 CHF zu rechnen.

Auch bei der AG greift die Doppelbesteuerung: Für das Aktienkapital zahlt die Gesellschaft Kapitalsteuern und die Aktien der Aktionäre sind als Privatvermögen ebenfalls steuerpflichtig.

Treuhänder und Rechtsanwalt suchen

Die wichtigsten Ansprechpartner rund um die Unternehmensformalien – vor allem bei Fragen zur Besteuerung und zur rechtlichen Absicherung – sind der Treuhänder und der Rechtsanwalt. Beide sind ausgewiesene Experten in ihrem Metier und können so schnell und zielgenau bei der Problemlösung unterstützen. Beide unterliegen der beruflichen Schweigepflicht. Kontinuierlich wird sicherlich der Kontakt zum Treuhänder häufiger sein. Es ist aber bei beiden wichtig, dass zwischen Gründer und Treuhänder bzw. Rechtsanwalt eine vertrauensvolle Beziehung besteht.

Natalie Plöschberger

Natalie Plöschberger