Einzelunternehmerinnen und -unternehmer gelten als selbstständig und unterstehen nur der staatlichen Vorsorgepflicht. Für AG- oder GmbH-Inhaberinnen und -Inhaber hingegen gelten die meisten Sozialversicherungen als obligatorisch.
Bei Einzelunternehmen ist nur die erste Säule (AHV/IV, EO, Familienausgleichskasse) obligatorisch. Weitere Versicherungspflichten hängen von Branche, Tätigkeit oder Besitz ab. Die zweite Säule (Pensionskasse und Unfallversicherung) ist freiwillig, bietet aber einen wichtigen Schutz bei Invalidität, Tod und im Alter. Einzelunternehmen ohne Personal können sich freiwillig einer Branchenlösung oder der Stiftung Auffangeinrichtung anschliessen. Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss diese UVG- und BVG-konform versichern – und kann sich selbst mitversichern.
Die dritte Säule ergänzt die Altersvorsorge. Ohne Anschluss an eine Pensionskasse können Startup-Gründende bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens (max. CHF 36’288) in die Säule 3a einzahlen. Mit BVG-Anschluss gilt der Maximalbetrag für Angestellte (CHF 7’258, Stand 2025).
Teilweise obligatorische Versicherungen
Betriebs- und Berufshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht ist für Unternehmen freiwillig, aber empfehlenswert: Sie deckt Personen- und Sachschäden, die durch betriebliche Tätigkeiten entstehen. Die Berufshaftpflicht ist in wenigen Branchen obligatorisch, z. B. in der Medizin, im Treuhandwesen oder IT-Bereich, und schützt vor Vermögensschäden durch berufliche Fehler.
Fahrzeugversicherung
Für Firmenfahrzeuge ist die Motorfahrzeughaftpflicht obligatorisch. Teil- oder Vollkasko sind freiwillige Ergänzungen zum Schutz des Fahrzeugs.
Gebäudeversicherung
Besitzt das Startup eine eigene Liegenschaft, ist in den meisten Kantonen eine Gebäudeversicherung Pflicht. Sie deckt Schäden durch Feuer oder Naturereignisse.
Empfohlene Versicherungen
Krankentaggeldversicherung (KTG)
Die KTG ist freiwillig, aber sinnvoll: Sie sichert den Lohn der Mitarbeitenden bei längerer Krankheit ab und entlastet das Unternehmen finanziell. Die Prämien werden hälftig getragen. Ohne KTG ist die Firma zur Lohnfortzahlung verpflichtet – deren Dauer richtet sich nach kantonalen Skalen.
Cyberversicherung
Sie schützt vor den Folgen von Cyberangriffen, Datenverlust oder IT-Ausfällen. In einer zunehmend digitalen Geschäftswelt gewinnt diese Absicherung stark an Bedeutung.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für Rechtsstreitigkeiten, Beratung und Verfahren.
Fahrhabeversicherung
Sie versichert die Betriebseinrichtung und Waren gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Elementarereignisse und Diebstahl. Ergänzt mit einer Betriebsunterbruchversicherung, lassen sich auch finanzielle Ausfälle überbrücken.
Swiss Life unterstützt Startups und deren Mitarbeitende in Sachen Vorsorge und Versicherungen. Einen detaillierten Überblick über obligatorische, teilweise obligatorische und empfohlene Versicherungen für Startups finden Sie hier: www.swisslife.ch/start-up
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Einzelunternehmerinnen und -unternehmer gelten als selbstständig und unterstehen nur der staatlichen Vorsorgepflicht. Für AG- oder GmbH-Inhaberinnen und -Inhaber hingegen gelten die meisten Sozialversicherungen als obligatorisch.
Bei Einzelunternehmen ist nur die erste Säule (AHV/IV, EO, Familienausgleichskasse) obligatorisch. Weitere Versicherungspflichten hängen von Branche, Tätigkeit oder Besitz ab. Die zweite Säule (Pensionskasse und Unfallversicherung) ist freiwillig, bietet aber einen wichtigen Schutz bei Invalidität, Tod und im Alter. Einzelunternehmen ohne Personal können sich freiwillig einer Branchenlösung oder der Stiftung Auffangeinrichtung anschliessen. Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss diese UVG- und BVG-konform versichern – und kann sich selbst mitversichern.
Die dritte Säule ergänzt die Altersvorsorge. Ohne Anschluss an eine Pensionskasse können Startup-Gründende bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens (max. CHF 36’288) in die Säule 3a einzahlen. Mit BVG-Anschluss gilt der Maximalbetrag für Angestellte (CHF 7’258, Stand 2025).
Teilweise obligatorische Versicherungen
Betriebs- und Berufshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht ist für Unternehmen freiwillig, aber empfehlenswert: Sie deckt Personen- und Sachschäden, die durch betriebliche Tätigkeiten entstehen. Die Berufshaftpflicht ist in wenigen Branchen obligatorisch, z. B. in der Medizin, im Treuhandwesen oder IT-Bereich, und schützt vor Vermögensschäden durch berufliche Fehler.
Fahrzeugversicherung
Für Firmenfahrzeuge ist die Motorfahrzeughaftpflicht obligatorisch. Teil- oder Vollkasko sind freiwillige Ergänzungen zum Schutz des Fahrzeugs.
Gebäudeversicherung
Besitzt das Startup eine eigene Liegenschaft, ist in den meisten Kantonen eine Gebäudeversicherung Pflicht. Sie deckt Schäden durch Feuer oder Naturereignisse.
Empfohlene Versicherungen
Krankentaggeldversicherung (KTG)
Die KTG ist freiwillig, aber sinnvoll: Sie sichert den Lohn der Mitarbeitenden bei längerer Krankheit ab und entlastet das Unternehmen finanziell. Die Prämien werden hälftig getragen. Ohne KTG ist die Firma zur Lohnfortzahlung verpflichtet – deren Dauer richtet sich nach kantonalen Skalen.
Cyberversicherung
Sie schützt vor den Folgen von Cyberangriffen, Datenverlust oder IT-Ausfällen. In einer zunehmend digitalen Geschäftswelt gewinnt diese Absicherung stark an Bedeutung.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für Rechtsstreitigkeiten, Beratung und Verfahren.
Fahrhabeversicherung
Sie versichert die Betriebseinrichtung und Waren gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Elementarereignisse und Diebstahl. Ergänzt mit einer Betriebsunterbruchversicherung, lassen sich auch finanzielle Ausfälle überbrücken.
Swiss Life unterstützt Startups und deren Mitarbeitende in Sachen Vorsorge und Versicherungen. Einen detaillierten Überblick über obligatorische, teilweise obligatorische und empfohlene Versicherungen für Startups finden Sie hier: www.swisslife.ch/start-up
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